ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Auftragserteilung widersprochen wird. Sie sind öffentlich einsehbar unter der Internetadresse buerotezett.de und gelten für sämtliche hier beschriebenen und alle diesen ähnlichen Dienstleistungen.
§ 1 Auftragserteilung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Vertragsgrundlage für alle Werke und Dienstleistungen von Anke Thomsen-Askanazy.
(2) Diese AGB sind grundlegender Bestandteil jedes schriftlich wie mündlich geschlossenen Vertrages der Autorin Anke Thomsen-Askanazy mit der jeweiligen Vertragspartei/Auftraggebenden. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebenden, im folgenden auch Vertragspartei geannt, sowie Änderungen oder Ergänzungen der hier vorliegenden AGB werden nur dann gültig, nachdem sie von beiden Vertragsparteien schriftlich anerkannt wurden. Es gelten die AGB von Anke Thomsen-Askanazy uneingeschränkt auch dann, wenn Anke Thomsen-Askanazy den abweichenden Geschäftsbedingungen einer Vertragspartei/Auftraggebenden nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) Unabhängig von der Schöpfungshöhe sind alle von Anke Thomsen-Askanazy an dieVertragspartei/Auftraggebende in mündlicher wie schriftlicher Form übermittelten Ideen, Konzeptionen und Texte urheberrechtlich geschützt. Hierzu zählen auch Vorarbeiten, Skizzen, Auszüge und Entwürfe. Die Autorin überträgt der Vertragspartei/Auftraggebende die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
(2) Werden Arbeitsergebnisse von Anke Thomsen-Askanazy durch die Vertragspartei/Auftraggebende in einem größeren Umfang als zunächst vereinbart genutzt, ist eine entsprechend höhere Vergütung nachzuentrichten.
§ 3 Kostenvoranschläge und Vergütung
(1) Die Leistungen von Anke Thomsen-Askanazy werden auf Basis des im Kostenvoranschlag übermittelten und durch Auftragserteilung der Vertragspartei/Auftraggebende akzeptierten Honorars abgerechnet. Vorschläge der Vertragspartei/Auftraggebenden oder die sonstige Mitarbeit der Vertragspartei/Auftraggebenden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§ 4 Zahlung
(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zugrunde gelegt.
§ 5 Haftung, Geheimhaltung und Abnahme
(1) Die Autorin Anke Thomsen-Askanazy haftet gegenüber der Vertragspartei/Auftraggebenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und grundsätzlich nicht für Sach- und andere Schäden in den Räumen der Vertragspartei/Auftraggebenden. Das Endlektorat und die rechtliche Überprüfung sind generell nicht Bestandteile von Aufträgen. Sämtliche inhaltlichen Überprüfungen obliegen der Vertragspartei/Auftraggebenden. Eine Haftung von Anke Thomsen-Askanazy für inhaltliche oder orthographische Fehler in Texten ist daher ausgeschlossen. Mit der Abnahme von Texten und Werbemaßnahmen gelten diese als durch die Vertragspartei/Auftraggebenden freigegeben, auch hinsichtlich jeglicher Rechtsfragen.
(2) Sollte die Vertragspartei/Auftraggebende aus urheberrechtlichen oder anderen Gründen nicht zur Verwendung von übermittelten Texten oder Bildern berechtigt sein, so stellt dieser Anke Thomsen-Askanazy von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellung von der Haftung durch die Vertragspartei/Auftraggebenden gilt auch dann, falls Anke Thomsen-Askanazy im Zusammenhang mit auftragsgemäß angefertigten Arbeiten auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden sollte.
(3) Sofern die Autorin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmenden keine Erfüllungsgehilfen der Autorin. Die Autorin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Die Autorin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
(5) Beide Seiten verpflichten sich zur Geheimhaltung über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag übermittelten Geschäftsgeheimnisse – auch über den Bestand einer Geschäftsbeziehung hinaus. Gedruckte oder im Internet veröffentlichte Werke unterliegen keiner Verpflichtung zur Geheimhaltung, auch nicht etwaigen Geheimhaltungsverpflichtungen der Vertragspartei/Auftraggebenden.
(6) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die Vertragspartei/Auftraggebende Anke Thomsen-Askanazy Referenzwerke und die Autroin darf diese Produkte zur Eigen-PR nutzen und über die Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit berichten. Dies gilt nicht, wenn über das Projekt Vertraulichkeit vereinbart wurde.
(7) Der Versand von Unterlagen und Dateien erfolgt auf Gefahr der Vertragspartei/Auftraggebenden. Sollen die generellen Risiken des E-Mail-Versands – auch verschlüsselter – Dateien ausgeschlossen werden, wählt die Vertragspartei/Auftraggebende vor Auftragserteilung die Versandform Einschreiben.
(8) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Autorin geltend zu machen und es ist ihr eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(9) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn die Vertragspartei/Auftraggebende sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von acht Tagen als freigegeben.
(10) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
§ 6 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht die Vertragspartei/Auftraggebende nach einer Korrekturphase Änderungen, beziehungsweise nach der Freigabe von Konzeption und Text, so hat diese die Mehrkosten zu tragen. Die Autorin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, welche die Vertragspartei/Auftraggebende zu vertreten hat, so kann die Autorin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Autroin auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(3) Die Vertragspartei/Auftraggebende versichert, dass sie zur Verwendung aller an die Autorin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte die Vertragspartei/Auftraggebende entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt die Vertragspartei/Auftraggebende die Autorin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 7 Für alle Verträge gilt:
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen Uneinigkeiten ist der Wohnort der Autorin.
(2) Für alle Verträge auf der Basis dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind diese durch Regelungen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck entsprechen.
Anke Thomsen-Askanazy
Köln, 01.01.2025
Künstlersozialkasse ̶ KSK
Unternehmen, die regelmäßig kreative Leistungen einkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, eine prozentuale Abgabe der in Rechnung gestellten Kreativleistung an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten – und zwar unabhängig davon, ob die Kreative Mitglied in der KSK ist oder nicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.